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Freitag, 29. März, 2024
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Ratgeber zum Heiraten in den USA

Heiraten / Eheschließung USA
Heiraten / Eheschließung USA

Es ist immer noch ein großes Thema und vielleicht deshalb, weil es soviele schöne Plätze gibt, wo man sich das Ja-Wort geben kann. Vielleicht am Strand in Kalifornien oder Florida oder auf Hawaii? Oder soll es schnell gehen und etwas kitschig sein mit Elvis und Konsorten, dann wäre Las Vegas eine Alternative.
Und es gibt viele weitere schöne Gegenden.

Natürlich gibt es jede Menge Fragen, beispielsweise… Wer verheiratet uns? Welche Papiere brauchen wir? Wir geht das mit der Anerkennung in Deutschland, Österreich, der Schweiz? Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und wo bekomme ich es?
Bei all diesen Fragen sollte man gründlich recherchieren und bedenken, dass sich Informationen und Gegebenheiten auch schnell ändern können.

Man sollte mit den offiziellen Stellen, sprich Webseiten, beginnen:

1. Einige der deutschen Auslandsvertretungen in den USA stellen regionalspezifische Informationen zu den rechtlichen Voraussetzung für eine Eheschließung in den USA zur Verfügung.
Auswärtiges Amt zum Thema Heiraten in den USA, regionale Infos, Kosten, notwendige Papiere, Mindestalter etc.: Heiraten USA, Marriage License, Anerkennung, Apostille etc: www.germany.info/us-de/search?search=heiraten

2. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amts in Deutschland beantwortet allgemeinen Fragen zum Thema „Eheschließung mit Auslandsbezug“ auf seiner Webseite.

Wir haben für Sie eine Link-Sammlung zum Thema Eheschließung im Ausland / USA sowie Scheidungsrecht zusammengestellt.

BVA

Deutsche (auch Auswanderer) heiraten im Ausland: https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auswanderer_Auslandstaetige/_documents/Heirat_kachel.html

Deutsche heiraten in KALIFORNIEN: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/ZMV/Auswandern/DHI/download_DHIKalifornien.html

Auswärtiges Amt allgemein zum Heiraten/Scheidung: www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/seite__scheidung.html

Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig? Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig? – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

Eheschließung im Ausland (Auswärtiges Amt): www.auswaertiges-amt.de/de/-/2007548
Internationales Scheidungsrecht: www.auswaertiges-amt.de/de/-/2007574

Weitere Inhalte:
Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister: www.germany.info/us-de/service/04-Familienangelegenheiten/geburt/1216872
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland geboren wird, kann die Geburt auf Antrag im Geburtenregister beim zuständigen Standesamt in Deutschland beurkundet und eine deutsche Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Ehenamenserklärung: www.germany.info/us-de/service/04-Familienangelegenheiten/name-ehe/1216880
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Eheschließung. Aus diesem Grund kann eine Namenserklärung erforderlich sein, bevor Ihnen ein Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt werden kann.

Namenserklärung für ein im Ausland geborenes Kind: www.germany.info/us-de/service/04-Familienangelegenheiten/name-kind/1216876
Die Namensführung eines deutschen Staatsangehörigen richtet sich nach deutschem Recht, unabhängig von der Eintragung in einer ausländischen Geburtsurkunde. Aus diesem Grund kann eine Namenserklärung erforderlich sein, bevor Ihrem Kind ein deutscher Reisepass ausgestellt werden kann.

Konsularinformationen allgemein zu: Leben und Arbeiten im Ausland; Pässe und Ausweise; Ehe, Familie, Kinder und Scheidung
Suche – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de): Leben und Arbeiten im Ausland

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