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Freitag, 19. April, 2024
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Mehrfache Staatsbürgerschaft – Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft bei U.S. Einbürgerung

Mehrstaatigkeit Deutschland und USA -- Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft
Mehrstaatigkeit Deutschland und USA — Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft

Deutschland: Kann man die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, wenn man die amerikanische annehmen will?

Es gibt viele Konstellationen, die zu einer doppelten Staatsbürgerschaft führen können, aber entscheidend dafür ist die Gesetzgebung der einzelnen beteiligten Länder.
Das U.S. Recht fordert von einer Person nicht, dass sie sich für eine einzige Staatsbürgerschaft entscheiden muss – es kann doppelte Staatsbürgerschaft existieren.
Wird beispielsweise ein Kind amerikanischer Eltern im Ausland geboren, so kann es sein, dass das Kind sowohl die amerikanische als auch die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes erhält, soweit dort möglich.
Ein US-Bürger kann durch Heirat mit einem ausländischen Partner eine zweite Staatsbürgerschaft des Landes des Partners erhalten; oder umgekehrt jemand, der nach Einwanderung in die USA ein US Staatsbürger wird kann die Staatsbürgerschaft seines Geburtslandes oder Heimatlandes behalten, soweit dieses Land ihm dies erlaubt, wie es im Fall von Deutschland möglich ist, wenn man alles in der richtigen Reihenfolge macht.

Wie sieht Deutschland die Mehrstaatigkeit?
Generell ist sie möglich, es muss jedoch begründet werden,
WARUM man die ausländische annehmen will
WARUM man die deutsche behalten will

Wichtig ist, dass man nicht zuerst die ausländische annimmt und dann die deutsche behalten will, sondern dass man VOR Annahme der ausländischen einen entsprechenden Antrag einreicht: den Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft
Dazu die deutschen Bestimmungen im Auszug:


Erst Beibehaltungsgenehmigung, dann Einbürgerung im Gastland!

Hinweis: Nur eine ausgehändigte und zum Zeitpunkt (Tag) der Einbürgerung noch gültige Beibehaltungsgenehmigung schützt vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. 

Die Beibehaltungsurkunde wird erst wirksam, wenn Ihnen die Urkunde tatsächlich ausgehändigt wurde. Die Ausstellung der Urkunde bzw. die Nachricht, dass die Urkunde unterwegs ist, reicht nicht aus. Sofern Sie einen Bevollmächtigten beauftragt haben, wird die Urkunde mit der Aushändigung/Zustellung an diese Person wirksam. 

Wenn die fremde Staatsangehörigkeit erworben wird, bevor Sie oder Ihr Bevollmächtigter die Urkunde „in der Hand halten“, verlieren Sie die deutsche Staatangehörigkeit. Es ist somit sicherer, die Einbürgerung im Gastland erst zu beantragen, wenn Ihnen die Beibehaltungsgenehmigung bereits ausgehändigt wurde. Da die Beibehaltung zwei Jahre gültig ist (ab Tag der Ausstellung), haben Sie in der Regel ausreichend Zeit das Einbürgerungsverfahren im Gastland im Anschluss zu betreiben.

(Quelle BVA, 2019-10-05, siehe BVA Weblinks dazu nachfolgend sowie am Ende des Artikels)

BVA Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufgaben/DE/B/beibehaltung-deutsche-staatsangehoerigkeit.html)

Das Auswärtige Amt sagt: Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft bei US-Einbürgerung


Wenn Sie sich als Deutscher in den USA einbürgern lassen möchten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren möchten, müssen Sie vorab eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen und ausgehändigt bekommen. (§§ 17 Nr. 2, 25 StAG).

Die Bearbeitungsdauer durch das BVA dauert derzeit ca. ein Jahr.

Kernpunkte der Antragsprüfung sind Art und Umfang der fortbestehenden Bindungen an Deutschland und der zu erwartenden Nachteile bei einem Verzicht auf die Einbürgerung in den USA.

Zuständig für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt in Köln, welches ein Merkblatt zum Verfahren herausgebracht hat.

(Quelle Auswärtiges Amt, 2019-10-05, siehe BVA Weblinks dazu nachfolgend sowie am Ende des Artikels: https://www.germany.info/us-de/service/beibehaltung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit/1216762)

Anrecht auf den Bürger

Die USA erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft, aber sie fördern diesen Weg nicht, da es aus rein rechtlicher Sicht dann immer zwei Länder gibt, die einen Anspruch auf die Person gelten machen können und in Problemfällen der Person beispielsweise nicht unbedingt geholfen werden kann, wenn kontroverse Gesetze der beteiligten Länder greifen.
Aber: das Land, in dem die Person lebt (die Definition dafür muss im Einzelfall geprüft werden), hat generell den stärkeren Anspruch auf die Person.
Eine Person mit doppelter Staatsbürgerschaft muss sich aber auch an die Gesetze beider Länder halten.

Lesen Sie zum Thema unbedingt die Website des Auswärtigen Amtes und des BVA mit aktuellsten Informationen:

BVA Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufgaben/DE/B/beibehaltung-deutsche-staatsangehoerigkeit.html)

BVA Deutsch bleiben (https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/Beibehaltung_node.html

Auswärtiges Amt: Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft bei US-Einbürgerung (https://www.germany.info/us-de/service/beibehaltung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit/1216762)

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