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Mittwoch, 24. April, 2024
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Doppelte Staatsangehörigkeit — Ein- und Ausreise mit welchem Pass?

Reisepässe und Personalausweise

Besitzen Sie mehrere Staatsbürgerschaften und Pässe?

So stellt sich die Frage mit welchem Pass man reisen sollte — die Bundesrepublik Deutschland gibt folgende Auskunft, wie es im Idealfall sein sollte:

Wichtiger Hinweis für Doppelstaater

Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung

  • die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass oder Passersatz, z.B. Personalausweis
  • die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates

erfolgen sollte.

(Quelle: Auswärtiges Amt, siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/reisepaesse-personalausweise/1908354 )

Die obige Formulierung lautet: …“erfolgen sollte“ und nicht „erfolgen muß“.

Haben Sie beispielsweise einen amerikanischen und deutschen Pass, so reisen Sie in den USA ein und aus mit dem US Pass und an der deutschen Grenze nehmen Sie dann den deutschen Pass.
In der Praxis bedeutet dies, dass Ihr US Pass keinen deutschen Stempel enthält, was den Immigrationsbeamten u.U. zur Frage bewegt, wo Sie denn waren? Warum Sie einen anderen Pass für das Zielland genommen haben und ob Sie dafür bestimmte Gründe haben? Bedenken Sie, dass der Immigrationsbeamte jedoch bereits Ihre Flugdaten vorliegen hat und ohnehin weiss, wo Sie waren (oder zumindestens abgeflogen sind).

Weiterhin: Sie können durchaus nach Deutschland mit Ihrem U.S. Pass einreisen, dass scheint nicht strafbar zu sein, jedoch kann Sie dort der Einreisebeamte fragen, ob Sie einen deutschen Pass haben und warum Sie ihn nicht benutzen. Welche Informationen der deutsche Beamte auf seinem Bildschirm sieht wenn er Ihren Pass scanned ist uns nicht bekannt, jedoch ist es möglich, dass weitere Staatsbürgerschaften und Pässe dort angezeigt werden.

Solange Sie also immer die Wahrheit sagen, sollte alles im grünen Bereich sein.

Reisepässe für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel diejenige deutsche Auslandsvertretung (Konsularabteilung einer Botschaft oder eines Generalkonsulats), in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten. Einige wenige Botschaften und Generalkonsulate nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

(Quelle: Auswärtiges Amt, siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/reisepaesse-personalausweise/1908354 )

Deutsche Vertretungen in den USA: https://www.germany.info/us-de

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