15.6 C
San Francisco
Mittwoch, 24. April, 2024
StartAllgemeinDrohnen mitnehmen nach USA - was ist zu beachten?

Drohnen mitnehmen nach USA – was ist zu beachten?

Seit Drohnen kleiner geworden sind ist Reisen mit der fliegenden Kamera auch immer beliebter geworden.

In diesem Artikel soll auf den privaten Einsatz (also nicht kommerzielle Nutzung) eingegangen werden und die grundsätzlichen Dinge, die beachtet werden müssen, eingegangen werden. Wir fügen ebenfalls die offiziellen Links der betreffenden U.S. Websites hinzu, damit Ihr diese studieren könnt und vor allem die aktuellsten Infos holen könnt, denn dieses Thema unterliegt schnellem Wandel und letztendlich zählt nicht, was Ihr in irgendeinem Blog gelesen habt, sondern was auf den offiziellen U.S. Websites zu lesen ist.

Drohne mit in USA Urlaub nehmen
Drohne mit in USA Urlaub nehmen

Wo kann man Fliegen und was kann man nicht machen?

Leider nehmen die Restriktionen immer mehr zu und es ist sehr ähnlich wie in Deutschland. Allgemein kann man sagen, dass Politiker aus Panik (etwas zu vergessen) lieber einem Rundumschlag ausführen, der dann alles verbietet und nur wenige Möglichkeiten bietet. Im Laufe der Zeit ist zu erwarten, dass sich diese Restriktionen lockern und mehr Sinn machen.

Wenn Ihr die Regeln, die in Deutschland gelten, auf die USA übertragt, dann liegt Ihr schon grob richtig. Also kein Fliegen über Menschenansammlungen, nicht in Flughafennähe, und so weiter. Details könnt hier hier lesen: https://www.faa.gov/uas/recreational_fliers/

  • In allen Nationalparks ist das Fliegen mit einer Drohne verboten.
  • Bei State Parks und BLM betriebenen Gebieten muss man die entsprechende Website des Parks suchen und dort nachlesen. In State Parks ist es meistens verboten, bei BLM Land kann man Glück haben oder, geltend für beide, es kann möglich sein, dass man eine einmalige Gebühr zahlt und dann fliegen darf. Dead Horse State Park (Utah) hat eine solche Regelung.
  • In National Forests kann man meistens fliegen (solange es privat ist), aber sicherheitshalber bei dem entsprechenden Forest nach den Drone Guidelines suchen.
    Web U.S. Forest Service: https://www.fs.usda.gov/

Ihr habt bestimmt schon eine App auf Eurem Mobilphone, die Euch anzeigt, wo man Fliegen kann und wo nicht. Falls noch eine braucht, hier einige Empfehlungen:

Braucht man eine Drohnen-Versicherung wie in Deutschland?

Für die private Nutzung, die in den USA ‚recreational flying‘ heißt, derzeit nicht — aber wie gesagt, dass kann sich ändern. Nicht einmal für die kommerzielle Nutzung ist eine Versicherung vorgeschrieben, aber es ist üblich, eine zu haben.

Einige wenige Versicherer in Deutschland haben wohl auch die USA als Reiseland inbegriffen, aber das solltet Ihr aktuell bei Eurer Versicherung prüfen bevor Ihr die Drohne mit nach USA nehmt.

Eine weitere Möglichkeit wäre dann noch VERIFLY (Verifly.com), die auf Stundenbasis Versicherung für Drohnen anbieten. Die haben eine App und Ihr könnt on-demand Versicherung buchen. Laut deren FAQ funktionieren ausländische Kreditkarten.

Muss man seine Drohne registrieren wenn man als Besucher nach USA kommt?

Ja, auch als Bescher muss man registrieren:
„… * Visiting foreign nationals must register their drone or UAS upon arrival in the United States (online registration serves as a certificate of ownership). Read more about Information for Foreign UAS Operators in the United States. „

Hier ist der Link zum Registrieren: https://www.faa.gov/uas/getting_started/register_drone/

Unser FAZIT

Demnach solltet Ihr Euch als Recreational Flier registrieren (entspricht Hobby und nicht kommerzielles Fliegen), genau so wie alle Amerikaner es machen müssen. Es wird nicht zwischen U.S. Bürgern und Ausländern unterschieden.

Der Link dazu ist hier: https://faadronezone.faa.gov/

Hier findet Ihr noch die allgemeinen Infos der FAA zum Thema Drohnen registrieren und Fliegen unter der Recreational Flier Option (früher: Model Aircraft Rules, Section 336): https://www.faa.gov/uas/getting_started/
Von hier kommt Ihr ebenfalls zur Registrierungsseite.

Auf der Webseite https://www.faa.gov/foia/electronic_reading_room/  findet man noch einen Link zu einer Liste, die die geografische Verteilung der Registrierungen spiegelt, und darin findet Ihr auch Deutschland. Dies bedeutet, dass sich Deutsche sehr wohl registrieren. Details, wenn Ihr reinschauen wollt:

Siehe unter: Category 4: Records Frequently Requested under FOIA
-Geographic listing of hobbyist/non-hobbyist sUAS registry enrollments and registrants

Oder probiert die Facebook Seite der FAA für Eure Fragen: https://www.facebook.com/FAA/

All dese Infos sollen Euch eine Orientierungshilfe sein, und wie gesagt, die Richtlinien ändern sich laufend und die einzig verbindlichen Infos bekommt man von der FAA.

Falls Ihr die FAA angefragt habt, bitte sendet uns deren Antwort, damit wir sie anderen Lesern bereitstellen können.

Beliebte Artikel